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Was bedeutet das Bio-Siegel?

EU-Bio-Siegel

Seit Juli 2010 gibt es das EU-Bio-Siegel und seit 2001 das deutsche Bio-Siegel.

Das EU-Bio-Siegel steht für ökologische/biologische Produktion und muss seit Juli 2010 EU-weit auf den vorverpackten Lebensmitteln aus der EU aufgedruckt sein. Zusätzlich zum verpflichtenden EU-Bio-Siegel können die Hersteller ihre Bio-Waren mit dem deutschen Bio-Siegel kennzeichnen. (1)

Das EU-Bio-Siegel dürfen nur Produkte tragen, für die eine zugelassene Kontrollstelle bescheinigt hat, dass sie biologisch erzeugt wurden. (2)

Das heißt, dass sie strenge Bedingungen für Herstellung, Verarbeitung, Transport und Lagerung erfüllen müssen. Zulässig ist das Siegel nur auf Produkten, die zu mindestens 95 % aus Bio-Zutaten bestehen und zusätzlich strenge Vorgaben für die verbleibenden 5 % erfüllen. Derselbe Inhaltsstoff darf nicht gleichzeitig als Bio-Zutat und Nicht-Bio-Zutat vorhanden sein.

Deutsches Bio-Siegel

Mit dem deutschen Bio-Siegel können Produkte und Lebensmittel gekennzeichnet werden, die nach den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau produziert und kontrolliert wurden. Diese EU-weit gültigen Rechtsvorschriften garantieren einheitliche Standards für den ökologischen Landbau. Das deutsche Bio-Siegel steht somit für eine ökologische Produktion und artgerechte Tierhaltung.

Bedingungen für die Erteilung des Siegels

Die Vergabe des Bio-Siegels richtet sich nach den Kriterien der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Sie schreiben unter anderem vor:

  • Grundsätzlich müssen alle Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus dem ökologischen Landbau stammen, bis zu einem Anteil von 5 Prozent können nichtökologische Zutaten im Rahmen von streng geregelten Ausnahmen verwendet werden, soweit diese Zutaten nicht in ökologischer Qualität verfügbar sind.
  • Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter den Bezeichnungen "Bio" oder "Öko" zu verkaufen.
  • Bei der Kennzeichnung der Produkte muss die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Das Schema der Codenummer für eine Kontrollstelle, die in Deutschland ansässig ist, lautet: DE-ÖKO-000. Dabei steht "DE" für Deutschland und "000" für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle.

Bio-Betriebe führen über alle Betriebsmittel und Erzeugnisse genau Buch. Sie müssen beispielsweise genau erfassen, was sie von wem gekauft und an wen verkauft haben. So lassen sich die Bio-Produkte bis zum Erzeuger zurückverfolgen. Amtlich zugelassene private Kontrollstellen überprüfen mindestens einmal jährlich den gesamten Betrieb und führen zusätzlich unangemeldete Stichproben bei den Erzeugern und Verarbeitern durch. Die Arbeit der Kontrollstellen wiederum wird staatlich kontrolliert.

Eine wichtige Rechtsgrundlage für die Kontrollen ist das Öko-Landbaugesetz. Wenn bei den Kontrollen Verstöße festgestellt werden, müssen diese von den Kontrollstellen an die zuständigen Länderbehörden gemeldet werden. Im Öko-Landbaugesetz sind auch die Erteilung und der Entzug der Zulassung für die privaten Kontrollstellen verankert.

Neben der "Bio-Kontrolle" unterliegen Bio-Produkte selbstverständlich auch den futter- und lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen in Deutschland.

Besondere Voraussetzungen bei Bio-Lebensmitteln (3)

Bio-Lebensmittel sind Erzeugnisse aus ökologischem Anbau bzw. ökologischer Tierhaltung.

Bedingungen für die Erteilung des Siegels

Die expliziten Anforderungen, den Lebensmitteln entsprechen müssen, die als „biologisch“ oder „ökologisch“ bezeichnet werden, sind rechtlich klar definiert durch die "EG-Öko-Verordnung", die seit 1991 den gemeinsamen Rechtsrahmen für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union bildet. Die EG-Öko-Verordnung ist immer wieder durch zahlreiche Änderungsverordnungen an die technische und wissenschaftliche Entwicklung sowie an die Realitäten des Marktes für ökologische Lebensmittel angepasst worden.

In den sehr detailliert ausgestalteten Rechtsvorschriften werden zudem nicht nur die Anforderungen und Bedingungen des ökologischen Landbaus einschließlich der ökologischen Tierhaltung formuliert, sondern auch die Einzelheiten der Erzeugung, der Weiterverarbeitung, der Kennzeichnung, der Kontrolle und des Handels mit ökologischen Lebensmitteln in der EU.

Der ökologische Landbau ist ein umfassendes System landwirtschaftlicher Produktion (Pflanzen und Tiere), das einem innerbetrieblichen Kreislauf den Vorzug gibt vor dem Einsatz von externen Produktionsfaktoren. Das heißt der Landwirt verzichtet auf Hilfsmittel von außen, wie z. B. chemisch-synthetische Düngemittel, und verwendet stattdessen Mist, Gülle, Kompost und anderen organischen Dünger. Auch konventionelle Pflanzenschutzmittel dürfen nicht eingesetzt werden.

Ebenso ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und aus oder durch GVO hergestellten Erzeugnissen mit Ausnahme von Tierarzneimitteln verboten. Der allgemeine Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 Prozent für das unbeabsichtigte Vorhandensein von zugelassenen GVO gilt jedoch auch für ökologische Erzeugnisse.
Bio-Lebensmittel dürfen – genau wie konventionelle Erzeugnisse auch – nicht bestrahlt werden. Zudem ist bei der Verarbeitung die Verwendung von Zusatzstoffen limitiert, künstlich hergestellte Farb- und Konservierungsstoffe oder Geschmacksverstärker sind beispielsweise nicht erlaubt.

In Bezug auf die Tierhaltung liegen die Anforderungen vor allem bei den Aspekten regelmäßiger Auslauf, ausreichende Stallgröße in Bezug zur Anzahl der Tiere und der Verwendung bestimmter Futtermittel, die vorzugsweise vom eigenen Betrieb und damit auch ökologisch hergestellt sein sollten.

Nur Produkte, die nach den Standards der EG-Öko-Verordnung hergestellt wurden, dürfen also die Bezeichnungen „biologisch“ oder „ökologisch“ tragen. Sie unterliegen einem Kontrollsystem und werden mindestens einmal im Jahr von einer staatlich beaufsichtigten Öko-Kontrollstelle überprüft. Eine ausführliche Übersicht über die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung findet sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.



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